Profitieren Sie von erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für den Altbau
Ihre möglichen Steuervorteile: Der Sanierungsaufwand (wohnungsabhängig max. bis ca. 62% des Kaufpreises, Stand Febr. 2021) ist gem. § 7i EStG (Einkommensteuergesetz) für Kapitalanleger über 12 Jahre steuerlich absetzbar (Denkmal-AfA) – bei Erwerb vor Sanierungsbeginn. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Erwerbs der Wohnung.
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